„Das Mädchen liebt den Mann immer noch – und leidet furchtbar.“

„Mara war ihm restlos verfallen“

Ist ein Kindesmissbrauch weniger schlimm, wenn der sexuelle Kontakt mit der Zwölfjährigen freiwillig geschah? Wenn die verbotene Liebe zwischen einem erwachsenen Mann und einem zwölfjährigen Mädchen „wechselseitig von starken Gefühlen geprägt“ war?

So fragte die Gerichtsberichterstatterin nachher in der Zeitung, und sie zitierte dabei Worte, die während der Verhandlung gefallen waren. Es soll sich um die entscheidende Frage gehandelt haben bei einem Prozess, in dem sich ein erfolgreicher Geschäftsmann vor dem Bonner Landgericht verantworten musste.

Vier Monate lang hatte der 47jährige, selber Familienvater, eine „Liebesbeziehung“ [Anführungszeichen übernommen; montebas.] zu einer Zwölfjährigen geführt, und das offenbar ganz schön intensiv – von beiden Seiten her (was unbestritten war).

Besonders pikant: Mara (wie wir das involvierte Mädchen nennen wollen), war die Freundin der damals elfjährigen Tochter des Angeklagten. Und ebenso pikant ist, wie es zu der Beziehung kam. Der Mann hatte, ziemlich grosszügig (und vielleicht nicht ohne Berechnung), seinen zwei Töchtern eine Amerikareise gegönnt, wobei jede von ihnen ihre eigene Freundin mitnehmen durfte. Man kann wohl annehmen, dass der erfolgreiche Geschäftsmann bei den vier Mädchen ganz schön hoch im Kurs stand.

Schon während der Reise muss es „geknistert“ haben. Jedenfalls steht im Zeitungsbericht, dass der Mann „nach der Rückkehr… nicht von dem Mädchen gelassen“ habe.

„Die Irritation“, eine Zwölfjährige zu begehren, habe seine Gefühlswelt völlig durcheinander gebracht, hieß es… im Urteil [sehr rücksichtsvoll formuliert – steht doch nichts von „Pädophilie“]. Und Mara „war ihm restlos verfallen“

Nach der Rückkehr begann ein hektisches und wohl für beide auch spannendes Leben. Sie trafen sich zunächst in einem Hotel. Später mietete der Angeklagte für die Begegnungen ein Appartement. Um seine Treffen zu vereinbaren, und auch sonst, pflegte das Liebespaar einen regen Chat-Verkehr. Genau das wurde ihm dann zum Verhängnis. Die Mutter des Mädchens, zwei Jahre jünger als sein Liebhaber, war bei Recherchen im Internet zufällig darauf gestossen. Sie brachte den Stein zum Rollen.

Die Folge war ein schweres Zerwürfnis zwischen Tochter und Mutter, das zum Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung noch immer fortbestand.

Die Richter der Jugendschutzkammer verurteilten schliesslich den 47-jährigen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Haft. Einen minderschweren Fall zu erkennen, wie das vom Gesetz her bei „freiwilligen Beziehungen“ ermöglicht wird und hier von der Verteidigung beantragt wurde, lehnte die Kammer entschieden ab:

„Das Wort Liebesbeziehung passt hier einfach nicht.“ Ein Mann, der 35 Jahre älter ist, nimmt sich ein Kind als Geliebte und Partnerin – mit dieser Rolle habe der 47-Jährige das Mädchen komplett überfordert.

Gleichzeitig stellte der vorsitzende Richter fest:

„Das Mädchen liebt den Mann immer noch – und leidet furchtbar.“

Maras Mutter akzeptierte das Schmerzensgeld über 10 000 Euro nicht als Entschuldigung. Das, was passiert sei, könne damit nicht ungeschehen gemacht werden.

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Der Richter hält eine Liebesbeziehung für unmöglich, bestätigt aber selber, dass das Mädchen den Mann noch immer liebt. Es wird in diesem Blog eine ähnliche Geschichte erscheinen, erzählt vom „Opfer“ selber, welches als erwachsene Frau bekräftigt, dass es sich um Liebe handelte.

Quelle: Kölnische Rundschau / REGI
Geliebte war zwölf: Vier Jahre Haft
Kölnische Rundschau / Bonner Rundschau
Vier Jahre Haft für Kindesmissbrauch
Beide 30.03.10. Beide Artikel können von der Genios-Datenbank bezogen werden.


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