Er war 25, sie 12 und seine Stieftochter. Längst sind sie verheiratet.

Sie hatten einvernehmlich Sex, als sie 12 war. 17 Jahre später nahm man ihnen ihre eigenen Kinder weg.

Als sie Hand in Hand das aargauische Gerichtsgebäude betraten, küssten sie sich. Die Frau begleitete ihren Ehemann, um ihn zu unterstützen. Sie waren seit 17 Jahren ein Paar. Die Anklage gegen den 42-jährigen S. lautete auf sexuelle Handlungen mit einem Kind – seiner jetzigen Frau.

S. war damals mit der Mutter des Kindes verheiratet und 25. Unter der Woche lebte das Kind bei seiner Grossmutter. Nur die Wochenenden verbrachte das Mädchen bei seiner Mutter – und dem Stiefvater.

Schon bald holte S. seine Stieftochter morgens zu sich ins Ehebett, während seine Frau – die Mutter – duschte. Sie hatten Sex – einvernehmlich, wie beide sagen. Mindestens zweimal wöchentlich. Bis September 2000 somit rund 400 mal. Dann wurde sie 16 Jahre alt und überschritt damit das gesetzliche Schutzalter. Längst war es gegenseitige Liebe geworden.

Der Geschlechtsverkehr blieb nicht im elterlichen Bett. In freier Natur, auf dem Heimweg zur Oma führte S. das Mädchen in zahlreiche, teilweise ordinäre Sexpraktiken ein.

Wegen Kinderpornos vorbestraft

Zwei Jahre später trennte sich S. von seiner Frau, um mit ihrer nun 18-jährigen Tochter zusammen zu ziehen. 2005 liess er sich von ihrer Mutter scheiden, welche nie eine Anzeige gegen S. einreichte. Drei Jahre später kam das erste gemeinsame Kind zur Welt. S. und seine Stieftochter heirateten. Das zweite Mädchen folgte 2010.

2012 schaltete sich dann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein. Sie holte die beiden Mädchen ab und gab sie in die Obhut einer Berner Pflegefamilie.

Badener Tagblatt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den vorbestraften S. eine Untersuchung eingeleitet. Der 42-Jährige war bereits zweimal wegen Kinderpornos zu Bussen verurteilt worden.

Im November 2013 wurde er wegen sexueller Handlungen mit einem Kind angeklagt. 17 Jahre waren inzwischen vergangen, bezogen auf die ersten Handlungen, die darum teilweise verjährt waren. Zudem sollte S. sich erneut wegen Pornografie verantworten: Er hatte seit 2009 Sexfilme mit «menschlichen Ausscheidungen (Urin)» heruntergeladen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine unbedingte, zweijährige Freiheitsstrafe, aufgeschoben zugunsten einer ambulanten Psychotherapie.

Eine Krankheit – und ein schweres Verbrechen

Vor Gericht anerkannte S. alle Tatbestände. Er akzeptierte die Krankheit Paraphilie (verschiedene Störungen der Sexualpräferenz, darunter auch Pädophilie), war seit 2012 freiwillig in Therapie und nahm Medikamente, die den Sexualtrieb unterdrücken. Die Ehefrau, Stieftochter und offizielles Opfer – verzog ebenfalls keine Miene. Auch nicht, als der Staatsanwalt bezweifelte, dass das 12-jährige Mädchen S. verführt habe. «Glauben Sie das wirklich?»

Der Staatsanwalt weiter: Er zeige, dass er «kein Einfühlungsvermögen oder Verständnis für das Denken des Opfers» habe.

Dagegen der Pflichtverteidiger:

«Der Fall ist 14 Jahre her und hat niemandem Schaden zugefügt» Er sieht kein Bedürfnis, «S. für etwas zu bestrafen, das er und seine Frau seit über 10 Jahren legal tun». Er fordert Freispruch.

Ohne die Aussage von S. wäre man gar nicht vor Gericht. Eine Verurteilung führe zu Arbeitslosigkeit und noch mehr Familiendrama. Die 18-jährige Beziehung sei nicht pädophil motiviert, «sie war immer einvernehmlich». Schuld und Tatfolgen seien gering.

Das sei nur Glück, konterte der Staatsanwalt, S. hätte davon nicht ausgehen können. «Es ist ein schweres Verbrechen», auch wenn daraus eine Ehe entstand.

Immer noch gefährlich

«Es tut mir alles wirklich sehr leid», soll S.  ganz leise gesagt haben. Die Richter um die Gerichtspräsidentin Franziska Roth folgten jedoch einstimmig der Staatsanwaltschaft.

Schuld und Taten stuften sie als schwerwiegend ein, insbesondere wegen Häufigkeit und Dauer. Auch wenn S. die Krankheit nicht in Abrede stelle, bleibe er dennoch gefährlich.

Das Gericht bemängelte, dass der Mann die Taten in ihrer Grössenordnung nicht adäquat einzuschätzen vermöge. Mit einer ambulanten Therapie könne er jedoch seinen Arbeitsplatz behalten.

Der Presse zufolge soll sich das Paar dann umarmt und das Gericht verlassen haben, wie es gekommen war – Hand in Hand. Erwartet hätten sie es, nur verstehen könnten sie es nicht, sagte sie. «Das macht eine intakte Familie kaputt».

18.6.2014

Quelle:

http://www.badenertagblatt.ch/aargau/brugg/verbotene-liebe-ihre-beziehung-begann-als-sie-12-und-seine-Sieftochter-war-128093745

(Mit Bild und Video von Interviews mit dem Paar und dem Staatsanwalt)

tags. Kinderbraut. Sehr junge Braut. Heirat mit Kind. Lolita. Kinderheirat. Kindesheirat. Sex mit Zwölfjähriger einvernehmlich freiwillig. / sexuelle Gewalt / Kind hat freiwillig Sex mit Aelterem Erwachsenem Stiefvater / sexueller Kindesmissbrauch durch Stiefvater / Sex mit Stieftochter Stiefvater 12jährig einvernehmlich später Täter geheiratet / „Inzest“ – Vater mit 12jähriger Stieftochter

Comments

Hinterlasse einen Kommentar